Ich bin bemüht, meine Internetseiten in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
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- Anpassungsfähiges Design: Das Layout der Website wird automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) anpasst, auf kleineren Bildschirmen erscheint ein vereinfachtes Layout. Die Zoomvergrößerung der Inhalte im Browser vergrößert den Text und führt zu einer einspaltigen Ansicht, bei der kein horizontales Scrollen erforderlich ist. Die Vergrößerung der Seite ist mithilfe aller gängigen Browser mit der Tastenkombination „Strg“ und „+“ (Windows) bzw. „Cmd“ und „+“ (Mac) möglich. „Strg“ / „Cmd“ und „-“ verkleinert die Inhalte, „Strg“ / „Cmd“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Seite
- Bedienung mit der Tastatur: Mit der Tabulatortaste wird die Navigation ohne Maus ermöglicht. Der angesteuerte Link wird markiert und durch Drücken der Entertaste aktiviert.
- Demnächst verfügbar: Nutzung der Alternativtexte für Bilder
Stand der Barrierefreiheit Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Meine Internetseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:
alte Leseproben, Broschüren und PDF-DateienDer Aufwand einer kompletten Umstellung der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird in § 2 Abs. 3 BfWebG in Verbindung mit Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Sollten Sie ein Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei ist, schreiben Sie mir, damit ich es Ihnen barrierefrei zur Verfügung stellen kann.
Feedback und Kontaktangaben Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auf meiner Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie mir bitte eine E-Mail an leefo@lee-d-boehm.de. Ich versuche dann, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren Wenn Sie unter dem oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit meiner Website gestellt haben und innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 DresdenTelefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.deaktualisiert am 23. August 2025